Das Studierendenparlament fungiert als das beschlussfassende Organ der Studierendenschaft, vergleichbar mit der „Legislative“. Es stellt somit das höchste Gremium der Körperschaft dar und überwacht die Tätigkeiten des ausführenden Organs (AStA) der Studierendenschaft. Die Mitglieder*innen werden direkt von den Studierenden der HWR gewählt, und zwar im Rahmen der alljährlichen Hochschulwahlen im Sommer. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Das Studierendenparlament setzt sich aus bis zu 30 Mitglieder*innen zusammen. Diese wählen den Allgemeinen Studierendenausschuss und die Mitglieder*innen der Studentischen Fachbereichskommission. Alle Mitglieder*innen des StuPa haben das Recht, Anträge einzubringen. Dadurch können sie die Belange der Studierenden bestmöglich repräsentieren und durch die Einreichung von Anträgen im Studierendenparlament daran arbeiten, den Studienalltag zu verbessern.
Das StuPa tagt in der Regel einmal im Monat. Die Mitglieder*innen des StuPa, des AStA und der studentischen Fachbereichskommissionen haben das Recht, Anträge zu stellen. Jedes Mitglied des StuPa kann für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € beantragen. Es ist verständlich, dass es unterschiedliche politische Gruppierungen im StuPa gibt, ähnlich wie in einem herkömmlichen Parlament. Diese reichen von eher konservativ über links, liberal, grün bis hin zu rechts. Die Bandbreite ist vielfältig und nicht alle Gruppierungen lassen sich einer spezifischen Partei zuordnen. Ihr Hauptziel ist es, durch ihr Mandat lediglich die Interessen ihrer Mitstudierenden zu vertreten.